Privatinsolvenz

Selbstständig trotz Privatinsolvenz

Eine Selbstständige Tätigkeit während der Privatinsolvenz scheint in der Gesellschaft nicht möglich zu sein, hier muss jedoch wie so oft Geschäftliches vom privaten getrennt werden.
Viele setzen die Privatinsolvenz mit der geschäftlichen Insolvenz gleich. Das ist ein Irrtum. Beides hat nichts miteinander zu tun. Einige von Ihnen gehen in das private Insolvenzverfahren trotz ausgeübter Selbständigkeit.

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Motivation zur Selbständigkeit


Um den Schuldner zu motivieren, hat der Gesetzgeber einiges getan. So wird die Pfändungsfreigrenze anders berechnet als bei Arbeitnehmern. Einmal erhalten Sie die Einnahmen bis zur Freigrenze und alles über der Pfändungsgrenze wird dem üblichen Durchschnittsverdienst in der jeweiligen Branche entgegen gesetzt. Verdienen Sie mehr, so können Sie diesen Mehrverdienst behalten. Einbehalten und an den Gläubiger abgeführt, wird nur der Durchschnittsverdienst. Die Werbungskosten orientieren sich an den Werten, die das Finanzamt anerkennt. Somit ist eine Selbständigkeit während der Privatinsolvenz durchaus lohnend.

Schwieriger Start


Sie können also trotz Privatinsolvenz selbständig sein oder ein Geschäft gründen. Der einzige Haken an der Geschichte sind Ihre Eintragungen in der SCHUFA, wegen derer Sie sicher keine Kredite erhalten werden. Das bedeutet für Sie, Sie müssen Ihren Einstieg in die Geschäftswelt sorgfältiger planen, als ein Hartz IV-Empfänger und vor allem eventuell ungewöhnliche Wege einschlagen, um schließlich erfolgreich zu sein.

Versichern Sie sich, dass Ihre Familie tatsächlich hinter Ihren Plänen steht, denn die Familie wird in der ersten Zeit Ihr einziger Rückhalt und Ressource sein, auf die Sie unbedenklich zurückgreifen können.

Selbständigkeit die richtie Wahl?


Überlegen Sie genau, ob Ihr Plan eine wirkliche Alternative zu geregelter Arbeit ist. Immerhin sind Sie bei dem Antrag auf Restschuldbefreiung eine Verpflichtung zur Bemühung um zumutbare Arbeit eingegangen. Das heißt für Sie, bevor Sie irgendeinen Schritt in Richtung Selbständigkeit wagen, nehmen Sie Ihr schlüssiges Konzept oder noch besser den Businessplan und legen Sie Ihre Idee dem Treuhänder vor. Segnet dieser Ihren Plan als aussichtsreich ab, können Sie alles Weitere für Ihren neuen Berufsweg starten. Sollte der Treuhänder Bedenken haben, dann nehmen Sie diese Befürchtungen als mögliche Unsicherheiten in Ihrem Plan und arbeiten diese auf.

Grundsätzlich benötigen Sie zu allererst die Zustimmung Ihres Treuhänders zur Selbständigkeit. Sonst kann Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden. In den meisten fällen sollten Sie immer zu erst mit Ihrem Treuhänder reden.